Das HACCP-Konzept

Das HACCP-Konzept für Lebensmittelbetriebe

Seit 1998 gibt es in Deutschland eine bundesweit einheitliche Lebensmittel-Hygiene-Verordnung, die das bis dato geltende Landes-Hygienerecht ablöste. Diese Verordnung, auch LMHV genannt, gilt für Betriebe, die Lebensmittel produzieren, behandeln und in den Verkehr bringen, z.B. Kantinen, Gaststätten, Bistros, Schlachtbetriebe oder Bäckereien.

Die Sieben HACCP-Prinzipien schaffen Sicherheit

  1. Identifizierung der möglichen Gefahren
  2. Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte
  3. Festlegung von Grenzwerten der kritischen Kontrollpunkte
  4. Festlegung von Korrekturmaßnahmen
  5. Einrichtung eines Verfahrens zur Überprüfung des HACCP-Systems
  6. Einrichtung eines Systems zur Überwachung
  7. Erstellen von Dokumenten und Aufzeichnungen 


Hygiene
Es muss zwischen der Hygienepraxis im Betrieb und HACCP unterschieden werden. Wird eine gute Hygienepraxis (GHP) durchgeführt, ist eine Produktion unbedenklicher Lebensmittel bestmöglich sichergestellt.
HACCP hingegen sichert das Produkt, also das Lebensmittel selbst.

Ein für jeden Betrieb individuell erstelltes Eigenkontrollsystem, das nach den Prinzipien von HACCP aufgebaut ist, bietet die bestmögliche Sicherheit, sich aller Gesundheitsgefahren bewusst zu sein und diese Gefahren durch gezielte Prozess-Steuerung unter Kontrolle halten zu können.

Microbiologie und HACCP
Bei der A-Z Gebäudereinigung Kaltweier GmbH werden in regelmäßigen Abständen  Abklatschproben von Fließen, Boden und Werkzeugen genommen und von einem unabhängigen Labor ausgewertet. Es wird nach dem HACCP-Konzept ständig eine betriebliche Selbstkontrolle durchgeführt. HACCP steht für Hazard (Risiko/Gefahr), Analysis (Analyse), Critical (kritisch), Control (lenken) und Point (Punkt), eine Risikoanalyse zur Ermittlung kritischer Lenkungspunkte bei der es gilt, Richtlinien festzusetzen, Aufzeichnungen zu führen und Arbeitsabläufe zu dokumentieren. Desgleichen werden die Reinigungsleistungen aufgezeichnet.

Wer braucht ein HACCP-/ Eigenkontrollsystem?
Jeder Lebensmittelunternehmer hat ein HACCP-System einzuführen (VO (EG) 852/2004).
Wir stellen Ihnen unser Expertenwissen zur Verfügung und helfen Ihnen beim Aufbau oder der Überprüfung Ihres betrieblichen Eigenkontroll- oder HACCP- Konzeptes.
Wir erstellen HACCP- und Eigenkontrollsysteme für:

  • Bäckereien
  • Metzgereien
  • Gaststätten/Hotels
  • Gemeinschaftsverpflegungen/Catering
  • Lebensmittel-Dienstleister
  • Eisdielen
  • Einzelhandel


Unsere HACCP-Leistungen:

  • Betriebsbegehung mit Berichtserstellung
  • Erstellen eines HACCP-/ Eigenkontrollsystems unter Anwendung der rechtlichen Vorgaben
  • Verifizierung des Systems


Warum HACCP-System?
Es versteht sich von selbst, dass Lebensmittel, die hergestellt bzw. verarbeitet werden, unbedenklich zu verzehren sein müssen. Um dies zu erreichen, muss ein HACCP-Konzept der Vorbeugung angewendet werden, damit es nicht zu Lebensmittelvergiftungen kommt, die verheerende Folgen für die Gesundheit der Kunden und das Ansehen des Unternehmens haben können.
Der korrekte Einsatz des HACCP-Konzeptes gewährleistet die Bereitstellung tadelloser Produkte und somit höchste Sicherheit für den Verbraucher. 
Schon ein geringes Ausmaß an Verunreinigung kann enorme Probleme zur Folge haben.

Dies zeigt, wie wichtig sorgfältige Vorbeugung ist. Unser Ziel muss es sein, Mikroorganismen, die Lebensmittelvergiftungen verursachen können, vollständig auszuschalten. Aus diesem Grund wenden wir unser HACCP-Konzept an:

AUSSCHALTUNG VON MIKROORGANISMEN, DIE LEBENSMITTEL-VERGIFTUNGEN VERURSACHEN